Allgemeines
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der EPCS GmbH, Bruder-Klaus-Str. 3a, 78467 Konstanz – nachfolgend EPCS genannt - gelten als Grundlage für alle Angebote, Verträge, Lieferungen und Leistungen zwischen EPCS und ihren Auftraggebern. Diese AGBs gelten als akzeptiert, sobald ein Angebot akzeptiert wird bzw. ein Auftrag gegeben wird, gleich ob mündlich oder schriftlich und insbesondere auch in dem Fall, dass der Auftraggeber eigene AGBs verwendet, die abweichende Bedingungen enthalten. In diesen und jeglichen anderen Fällen, werden Bedingungen die von den folgenden ABGs abweichen nur abgeändert, falls EPCS diesem explizit schriftlich zugestimmt hat, in expliziter Bezugnahme auf die jeweilige Bedingung. EPCS ist berechtigt jederzeit diese AGBs ändern. In diesem Fall erhält der Kunde ein außerordentliches Kündigungsrecht. Falls der Kunde nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang schriftlich widerspricht, gelten die Änderungen stillschweigend als akzeptiert. Die Zustellung per E-Mail erfüllt grundsätzlich die Bedingungen der Schriftform laut diesen AGBs.
1. Angebot, Auftragsannahme, Leistungsumfang und Auftragsabwicklung
Jegliche Angebote der EPCS sind freibleibend und unverbindlich. Aufträge, die an EPCS gerichtet sind, werden nur durch schriftliche Bestätigung der EPCS verbindlich. Alternativ kann auch die Lieferung, Teillieferung, Rechnungsstellung oder der offensichtliche Projektstart als Auftragsbestätigung gelten. Der Umfang der vertraglichen Leistung ergibt sich aus dem zugrunde liegenden Angebot oder dem Vertrag mit dessen Anlagen. Jegliche mündlichen Nebenabreden oder Zusagen sind nur bei schriftlicher Bestätigung durch EPCS verbindlich. EPCS ist berechtigt, Aufträge ohne Angabe von Gründen zu verweigern, sowie jegliche nachträglichen Änderungen oder Erweiterungen des Auftrages abzulehnen. EPCS erbringt digitale Dienstleistungen im Bereich Animation und Visualisierung, insbesondere die grafische oder animierte Darstellung von Immobilien und Gegenständen aller Art. Grundsätzlich ist die Erbringung der vereinbarten Leistung Grundlage aller Aufträge und nicht ein bestimmter Erfolg. Die Visualisierung, Animation bzw. Darstellung erfolgt basierend auf dem vom Auftraggeber in Schriftform zur Verfügung gestellten Informationen. Bei jeder Darstellung steht der Gesamteindruck des Gewerks im Vordergrund und nicht die Ausarbeitung konstruktiver Detaillösungen, die technische Machbarkeit oder, ob das Objekt den Regeln der Technik entspricht. Dies ist nicht Bestandteil der vertraglich geschuldeten Leistung und wird von EPCS nicht überprüft. EPCS ist berechtigt, sich für die Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen erforderlicher Erfüllungsgehilfen zu bedienen. Erfüllungsgehilfen werden grundsätzlich nicht Vertragspartner des Auftraggebers. Wird die Durchführung des Auftrages durch den Auftraggeber verzögert oder behindert, insbesondere durch die ausbleibende oder verspätete Zurverfügungstellung von erforderlichen Informationen, ist EPCS berechtigt eine angemessene Erhöhung der Vergütung zu verlangen oder vom Auftrag zurücktreten. In diesen Fällen ist die vereinbarte Vergütung an EPCS in voller Höhe zu leisten.
2. Teilleistungen, Mitwirkungspflichten des Auftraggebers, Fertigstellungs- und Liefertermine
EPCS erbringt grundsätzlich keine Aufgaben vor Ort, wie Besichtigungen, Aufmaßarbeiten, Fotografien der Umgebung oder ähnliches. Alle Informationen, die zur Durchführung des Auftrages erforderlich sind, stellt der Auftraggeber kostenfrei per E-Mail oder Telefax zur Verfügung. Die EPCS ist grundsätzlich zu Teilleistungen berechtigt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die EPCS bei der Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistung auf eigene Kosten des Auftraggebers zu unterstützen. Dies beinhaltet, dass der Auftraggeber die zur Auftragsabwicklung erforderlichen technischen Informationen wie Zeichnungen, Bilder, Skizzen o.ä. rechtzeitig per E-Mail zur Verfügung stellt. Jegliche genannten Termine zur Fertigstellung und Lieferung sind unverbindlich, es sei denn sie wurden explizit von EPCS schriftlich verbindlich bestätigt. In diesen Ausnahmen sind verbindliche Fertigstellungs- und Liefertermine nur verbindlich, wenn der Auftraggeber allen seinen Mitwirkungspflichten nachkommt, insbesondere alle erforderlichen Informationen rechtzeitig liefert. Wird dies vom Auftraggeber verzögert, verlängern sich alle genannten Fristen um die Dauer der Verspätung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit zur Wiederaufnahme der Arbeiten, unabhängig von der Schuldhaftigkeit der Verzögerung.
3. Abnahme und Leistungserfüllung
Mit der Übergabe an den Auftraggeber gilt die geschuldete Leistung als erbracht. Die Übergabe erfolgt grundsätzlich in digitaler Form, zum Beispiel per E-Mail, in dem bei Auftragsstellung vereinbarten Format, zum Beispiel im Format PDF oder JPG. Im Rahmen der gesamten Auftragsabwicklung besteht grundsätzlich Gestaltungs- und Ideenfreiheit bei EPCS. Subjektive oder gestalterische Auslegungen, Meinungen, Ansichten oder Auffassungen des Auftraggebers berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme der Leistungen und Reklamationen bezüglich der Gestaltung sind ausgeschlossen. Nachträgliche Änderungswünsche des Auftraggebers werden nur gegen Mehrkosten durchgeführt. Nach Übergabe ist EPCS nicht verpflichtet, Rohdaten, 3d-Modelle oder sonstige Daten oder Projektunterlagen aufzubewahren.
4. Urheber- und Nutzungsrecht sowie Eigentumsvorbehalt
Jeder Auftrag mit EPCS ist ein Urheberwerkvertrag, gerichtet auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Leistungen. Daher unterliegen alle erstellten Arbeiten dem Urheberrechtsgesetz, unabhängig davon, ob die erforderlichen Schutzvoraussetzungen im Einzelfall erfüllt sind. EPCS räumt dem Auftraggeber für die erbrachten Leistungen lediglich Nutzungsrechte ein. Eigentumsrechte werden nicht übertragen. EPCS ist nicht verpflichtet, 3D-Modelldaten an den Auftraggeber herauszugeben. Ohne ausdrückliche Genehmigung der EPCS dürfen die Arbeiten weder im Original noch bei der Reproduktion verändert oder ganz oder in Teilen nachgeahmt werden. Nach der vollständigen Bezahlung der Leistungen überträgt EPCS dem Auftraggeber das für den Verwendungszweck erforderliche einfache Nutzungsrecht. Vor der vollständigen Bezahlung dürfen die übergebenen Arbeiten nicht verwendet werden. Sollte der Auftraggeber die Arbeiten in unerlaubter Weise verwenden, z.B. vor Bezahlung, wird eine eine Vertragsstrafe in Höhe von 500 Euro fällig. Als Verwendungszweck gilt lediglich das vom Auftraggeber erkennbar gemachte Vorhaben, nicht jedoch Mehrfachnutzungen, beispielsweise für ein anderes Projekt. Mehrfachnutzungen bedürfen der schriftlichen Einwilligung durch EPCS und sind honorarpflichtig. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte durch den Auftraggeber ist ohne Einwilligung der EPCS nicht gestattet. Durch das zur Verfügung stellen von Informationen, durch Ausführungsvorschläge des Auftraggebers oder seine Mitarbeit im Rahmen der Mitwirkungspflicht wird die Höhe der Vergütung nicht beeinflusst und kein Miturheberrecht begründet. EPCS ist jederzeit berechtigt, die für den Auftraggeber erstellten Arbeiten zur Eigenwerbung jeglicher Art zu nutzen. Dies beinhaltet zum Beispiel die Veröffentlichung auf der eigenen Website aber auch bei externen Medien, beispielsweise als Projektvorstellung.
5. Vergütung
Die Vergütung für die erbrachte Leistung richtet sich nach den schriftlichen Vereinbarungen der Vertragsparteien laut Angebot und Auftragsbestätigung. Die Zahlung der Vergütung erfolgt, soweit nicht anders vereinbart, durch Banküberweisung. Soweit nicht anders vereinbart, sind alle Rechnungen sofort und ohne Abzug fällig und innerhalb von maximal 7 Tagen nach Zustellung zu bezahlen. Dies gilt auch für Abschlagsrechnungen. Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, ist EPCS berechtigt, Mahnkosten in Rechnung zu stellen. Im Verzugsfall sind Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz fällig. Weiterhin ist EPCS berechtigt, die fälligen Zahlungen für den Auftraggeber kostenpflichtig rechtlich einzufordern. Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, so ist EPCS ebenfalls berechtigt, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen und/oder jede weitere Leistung einzustellen. Für Folgeschäden übernimmt EPCS keine Haftung. Die Vergütung ist fällig, sobald die digitale Übergabe erfolgt ist. Vor vollständig erfolgter Zahlung der Vergütung hat der Auftraggeber keinerlei Nutzungsrecht. Bei Erbringung von Teilleistungen, sind jeweils Teilvergütungen in der Höhe der erbrachten Teilleistungen fällig. EPCS ist berechtigt, für bereits erbrachte Leistungen Teilzahlungen zu verlangen und Leistungen nur gegen Vorkasse zu erbringen. Sollte der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nachkommen, ist die Gesamtauftragssumme abzüglich gegebenenfalls eingesparter Fremdleistungen fällig, auch wenn die vereinbarte Leistung von EPCS nicht oder nicht vollständig erbracht worden ist. Seiner Mitwirkungspflicht ist der Auftraggeber insbesondere dann nicht nachgekommen, wenn er die zur Abwicklung des Auftrages erforderlichen Informationen nicht oder nicht im erforderlichen Maße zur Verfügung stellt. Nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen eingeräumten Frist zur Beibringung der Informationen durch den Auftraggeber, ist EPCS berechtigt, den Vertrag zu kündigen und die vereinbarte Vergütung abzüglich gegebenenfalls eingesparter Fremdleistungen in Rechnung zu stellen.
6. Haftung, Gewährleistung und Vorlagen
EPCS verpflichtet sich bei der Ausführung zur Sorgfalt und haftet nur bei eigenem Verschulden und nur für Vorsatz und bei grober Fahrlässigkeit und nicht für Erfüllungsgehilfen. Für überlassene Unterlagen oder Vorlagen haftet EPCS nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für Schäden oder Folgeschäden, die direkt oder indirekt durch Irrtümer oder Hostingprobleme verursacht wurden, wird keine Haftung durch EPCS übernommen. Dies gilt sowohl dem Auftraggeber gegenüber als auch gegenüber Dritten. Jegliche Schadenersatzforderungen, die über die vereinbarte Vergütung hinaus gehen, sind ausgeschlossen. Werden von EPCS Fremdleistungen zur Durchführung des Auftrages in Auftrag gegeben, so sind diejenigen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen von EPCS. Für die vom Auftraggeber überlassenen oder übermittelten Unterlagen oder deren Inhalte haftet EPCS nicht. Insbesondere ist EPCS nicht verpflichtet, Rechtsansprüche Dritter zu prüfen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, nur Unterlagen zu übermitteln, zu deren Weitergabe er berechtigt ist und die nicht die Rechte Dritter verletzen. Nach Empfang der Arbeitsergebnisse ist der Auftraggeber verpflichtet, diese umgehend und vor jeglicher weiterer Nutzung, auf Beanstandungen zu überprüfen. Unterlässt er dies und nutzt die Unterlagen weiter, so stellt er EPCS von jeglicher Haftung frei, auch bei Haftungsansprüchen Dritter. Gewährleistungsansprüche erstrecken sich nicht auf subjektive oder gestalterische Ansichten oder Auffassungen des Auftraggebers oder die für den Auftraggeber erfolglose Weiternutzung. Jegliche berechtigten Beanstandungen sind EPCS innerhalb von 14 Kalendertagen nach Übergabe der Arbeiten schriftlich anzuzeigen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Leistung als mängelfrei erbracht. EPCS ist berechtigt, geschuldete Gewährleistungen durch einmalige oder mehrmalige Nachbesserungen zu erfüllen.
7. Schlussbestimmungen und salvatorische Klausel
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz von EPCS. Es gelten die Gesetze der Bundesrepublik Deutschlands. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGBs sind nur gültig, wenn sie schriftlich, von beiden Vertragsparteien unterzeichnet, vereinbart wurden. Sollte eine Bestimmung dieser Vertragsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht.
Bei Fragen wenden Sie sich jederzeit gerne an uns!
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